Was ist zu beachten, wenn wir Rechnungen der Kategorie Dienstleistung Drittland buchen?
Wenn wir Waren aus einem Drittland importieren, müssen wir die deutsche Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bei Dienstleistungen ist das anders, hier wird das „Abführen der Umsatzsteuer im richtigen Land“, über Umsatzsteuerformulare geregelt. Im Kontenrahmen ist deshalb auch ein separates Konto für die Dienstleistung aus dem Drittland vorgesehen, dass wäre das Konto „Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% VSt und 19% USt“. Unsere Buchhaltungssoftware sollte nun, wenn wir dieses Konto ansprechen, den gebuchten Nettowert in das Feld 52 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen und die darauf entfallende Umsatzsteuer in das Feld 53 rechts daneben. Sind wir zum Vorsteuerabzug berechtigt, erfolgt außerdem eine Buchung auf dem Konto „Vorsteuer und Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG“ und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Eintrag im Feld 67.
Beispiel:
Wir haben uns als Unternehmer von einem schweizer Berater für einen bestimmten Prozess unterstützen lassen. Dieser sendet uns für seine Tätigkeit eine Rechnung in Höhe von 500 Euro ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Die Beratung ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.
Buchung SKR03:
- 3125 – Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% VSt und 19% USt = 500,00 – (USt-VA Feld 52)
- 1775 – Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 u. 5 UStG = 95,00 – (USt-VA Feld 53)
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 95,00 – (USt-VA Feld 67)
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Hallo Ronald,
danke für den Artikel. Ich habe den Artikel gerne gelesen, hätte aber eine Frage.
Folgender Fall:
1) Rechnung aus Hong Kong über eine Dienstleistung nach Deutschland
2) Das Deutsche Unternehmen führt die 19 % Umsatzsteuer ab.
Kriegt das Deutsche Unternehmen die 19 % Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück? Oder bedeutet das für das Deutsche Unternehmen Mehrkosten in Höhe von 19% auf den Rechnungsbetrag von Hong Kong.
Viele Dank.
Christian
Hallo Christian,
kurz gesagt, das deutsche Unternehmen bekommt die Steuer zurück. Ich verweise hier auf folgenden Artikel von mir: https://www.ronald-holz.de/empfangene-dienstleistung-drittland-buchen/
Viele Grüße und danke für Deinen Kommentar.
Ronald
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