Was ist zu beachten, wenn wir Rechnungen der Kategorie Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen?
Wir haben nun eine Rechnung, welche der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG unterliegt vorliegen. Das wird auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Dieses Verfahren gilt für folende Inlandslieferungen:
- Einkauf von bestimmten Abfallwertstoffen, Metallen und Edelmetallen.
- Beim Handel mit Strom zwischen Unternehmen und Wiederverkäufern und beim Handel mit Gas zwischen Wiederverkäufern.
- Einkauf von größeren Mengen von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC und Schaltkreisen.
Wenn wir also nun eine Rechnung der Kategorie Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen wollen, wird diese vorerst den folgenden Bereichen zugeordnet:
- Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas
- Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt
Das machen wir so, weil sowohl die Nettobeträge als auch die Umsatzsteuerbeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung getrennt zu erfassen sind und demzufolge auch unterschiedliche Konten bebucht werden.
Beispiel – Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas:
Wir erhalten eine Eingangsrechnung über 1000 Euro einer inländischen Entsorgungsfirma für die Entsorgung unserer Kupferabfälle. Da Kupfer in der Anlage 3 des UStG aufgeführt ist, schulden wir die Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
- 3160 – Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug = 1000,00 – (USt-VA Feld 84)
- 1787 – Umsatzsteuer 19% nach § 13b UStG sonst. Leist. = 190,00 – (USt-VA Feld 85)
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 190,00 – (USt-VA Feld 67)
Beispiel – Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt:
Wir haben bei einer deutschen Firma Mobilfunkgeräte im Wert von 10.000 Euro eingekauft. Die Rechnung enthält wegen §13b Abs. 2 Nr. 10 UStG keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Buchung SKR03:
Der SKR03 sieht hier bisher noch kein gesondertes Ertrags- und Umsatzsteuerkonto vor. Wir sollten also ganz neue Konten anlegen oder vorhandene nicht genutzte abändern, wie im folgenden Buchungsvorschlag.
- 3200 – Wareneingang = 10.000,00 – (USt-VA Feld 78) Kontobezeichnung, Steuerschlüssel und Feld für die USt-VA anpassen
- 1785 – Umsatzsteuer nach § 13b UStG = 1.900,00 – (USt-VA Feld 85) Kontobezeichnung, Steuerschlüssel und Feld für die USt-VA anpassen
- 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 1.900,00 – (USt-VA Feld 67)
Beispiele, die in diese Kategorie fallen, finden Sie im Anwendungserlass 13b.7 UStAE des Bundesfinanzministeriums.
Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren
Abfallwertstoffe und Metalle nach § 13b UStG
Mobilfunkgeräte, Tablett-Computer nach § 13b UStG
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Wie sieht es aus mit Strom aus Ladesäulen des Arbeitgebers wenn die Mitarbeiter dort Strom tanken und mit Kreditkarte zahlen. Der Arbeitgeber bekommt dafür eine Vergütung vom Stromlieferanten. Wäre dann doch auch ein Inland 13b Fall ?