Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen

Was ist zu beachten, wenn wir Rechnungen der Kategorie Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen?

Wir haben nun eine Rechnung, welche der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG unterliegt vorliegen. Das wird auch als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet. Dieses Verfahren gilt für folende Inlandslieferungen:

  • Einkauf von bestimmten Abfallwertstoffen, Metallen und Edelmetallen.
  • Beim Handel mit Strom zwischen Unternehmen und Wiederverkäufern und beim Handel mit Gas zwischen Wiederverkäufern.
  • Einkauf  von größeren Mengen von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC und Schaltkreisen.

Wenn wir also nun eine Rechnung der Kategorie Inland – Empfangene Lieferung nach § 13b UStG buchen wollen, wird diese vorerst den folgenden Bereichen zugeordnet:

  • Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas
  • Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt

Das machen wir so, weil sowohl die Nettobeträge als auch die Umsatzsteuerbeträge in der Umsatzsteuer-Voranmeldung getrennt zu erfassen sind und demzufolge auch unterschiedliche Konten bebucht werden.

Beispiel – Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas:

Wir erhalten eine Eingangsrechnung über 1000 Euro einer inländischen Entsorgungsfirma für die Entsorgung unserer Kupferabfälle. Da Kupfer in der Anlage 3 des UStG aufgeführt ist, schulden wir die Umsatzsteuer.

Buchung SKR03:

  1. 3160 – Leistungen nach § 13b UStG mit Vorsteuerabzug = 1000,00 – (USt-VA Feld 84)
  2. 1787 – Umsatzsteuer 19% nach § 13b UStG sonst. Leist. = 190,00 – (USt-VA Feld 85)
  3. 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 190,00 – (USt-VA Feld 67)

Beispiel – Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt:

Wir haben bei einer deutschen Firma Mobilfunkgeräte im Wert von 10.000 Euro eingekauft. Die Rechnung enthält wegen §13b Abs. 2  Nr. 10 UStG keine ausgewiesene Umsatzsteuer.

Buchung SKR03:

Der SKR03 sieht hier bisher noch kein gesondertes Ertrags- und Umsatzsteuerkonto vor. Wir sollten also ganz neue Konten anlegen oder vorhandene nicht genutzte abändern, wie im folgenden Buchungsvorschlag.

  1. 3200 – Wareneingang = 10.000,00 – (USt-VA Feld 78) Kontobezeichnung, Steuerschlüssel und Feld für die USt-VA anpassen
  2. 1785 – Umsatzsteuer nach § 13b UStG = 1.900,00 – (USt-VA Feld 85) Kontobezeichnung, Steuerschlüssel und Feld für die USt-VA anpassen
  3. 1577 – Abziehbare Vorsteuer 19% nach § 13b UStG = 1.900,00 – (USt-VA Feld 67)

Beispiele, die in diese Kategorie fallen, finden Sie im Anwendungserlass 13b.7 UStAE des Bundesfinanzministeriums.

Umsatz § 13b UStG – Reverse-Charge-Verfahren
Abfallwertstoffe und Metalle nach § 13b UStG
Mobilfunkgeräte, Tablett-Computer nach § 13b UStG