Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UStG

Zusätzliche Informationen zu Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UStG.

Seit 2011 gilt für Gebäudereinigungsleistungen, die Gebäudereiniger für andere Gebäudereiniger erbringen, das Prinzip der Steuerschuldumkehr („Reverse-Charge“). Das bedeutet, dass der leistende Rechnungssteller nicht mit 19% Umsatzsteuer abrechnet, sondern netto. Der auftraggebende Gebäudereiniger führt auf den Leistungsbezug die Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an sein Finanzamt ab. In der gleichen Voranmeldung kann er die berechnete Steuer als Vorsteuer geltend machen. Rechtsgrundlage ist § 13b Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Der Gesetzgeber erhofft sich damit, Vorsteuerbetrügereien einzudämmen. Bis zum 30.09.2014 musste beiden Unternehmen der Vordruck UST 1G vorliegen. Gebäuderreinigungsunternehmen erhalten nun seit dem 01.10.2014 die neue Bescheinigung UST 1 TG, die bisherige Anlage UST 1 G wird ersetzt.

Beispiele für Gebäudereinigung laut Abschnitt 13b.5 UStAE:

  • Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen, die fest mit den Grundstück verbunden sind (nicht Bürocontainer, Baubuden, Kiosk)
  • Fassaden- und Fensterreinigung innen und außen
  • Bauendreinigung, Reinigung von Regenrinnen und Fallrohren
  • Hausmeister und Objektbetreuung, wenn die Gebäudereinigung enthalten ist

Keine Gebäudereinigung:

  • Schornsteinreinigung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Winterdienst
  • Reinigung von Inventar

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4 thoughts on “Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b UStG

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über Gebäudereinigung. Interessant, dass für diese Dienstleistungen seit 2011 die Steuerschuldumkehr gilt. Ich denke, dass eine Gebäudereinigung bei meinem Haus schon langsam überfällig ist und informiere mich daher gerade nach den Möglichkeiten und Konditionen.

  2. Als Steuerberaterin, die sich auf Gebäudereinigungsunternehmen spezialisiert hat, finde ich diesen Artikel äußerst hilfreich. Die klare Darstellung der Regelungen des § 13b UStG hat mir geholfen, meinen Klienten die Steuerschuldumkehr besser zu erklären. Die Beispiele für Gebäudereinigung und die Unterscheidung zwischen Gebäudereinigung und anderen Dienstleistungen sind besonders wertvoll. Ich werde diesen Artikel sicherlich in meinen zukünftigen Beratungen verwenden. Vielen Dank für diese ausgezeichnete Ressource!

  3. Ich arbeite als Buchhalterin in einem Gebäudereinigungsunternehmen und war mir unsicher über die genaue Anwendung der Steuerschuldumkehr. Ihr Artikel hat Licht ins Dunkel gebracht und mir geholfen, die Regelungen korrekt umzusetzen. Es ist wichtig, solch komplexe steuerliche Themen verständlich zu erklären. Dank Ihrer Erläuterungen konnte ich sicherstellen, dass unser Unternehmen konform bleibt.

  4. Die Steuerschuldumkehr bei Gebäudereinigungsleistungen war für mich anfangs ein Rätsel. Ich wusste, dass es eine Änderung in der Umsatzsteuerregelung gab, war mir aber nicht sicher, wie sie funktionierte. Dieser Artikel hat mir geholfen, das Prinzip der Steuerschuldumkehr besser zu verstehen. Es war erleichternd zu erfahren, dass ich die Umsatzsteuer nicht mit 19% abrechnen musste, sondern netto.

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