Aufmerksamkeiten

Im folgendenden einige grundsätzliche Merkmale, welche Aufmerksamkeiten im buchhalterischen Sinne kennzeichnen.

  • im gesellschaftlichen Verkehr üblich
  • keine ins Gewicht fallende Bereicherung des Arbeitnehmers
  • Sachzuwendungen z.B. Blumen, Genussmittel, Buch, Tonträger bis 60,00 Euro
  • für Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen – besonderer Anlass oder persönliches Ereignis
  • Getränke und Genussmittel die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Verzehr im Betrieb überlässt – Wert unter 60,00 Euro
  • Speisen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z. B. außergewöhnliche betriebliche Besprechung) wenn das einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufes dient – Wert unter 60,00 Euro
  • Geldzuwendungen sind stets Arbeitslohn

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