Bewertung von Kapitalforderungen oder Schulden

Was bei der Bewertung von Kapitalforderungen oder Schulden, welche un- oder niedrig verzinst wurden zu beachten ist, wird im Folgenden erläutert.

Gemäß § 14 BewG 1955 sind unverzinste oder niedrig verzinste Kapitalforderungen oder Schulden mit einem geringeren Wert als dem Nennwert zu bewerten, wenn sie bestimmt sind. Dieser geringere Wert ist durch Abzinsung zu ermitteln, wobei ein Zinsfluß von 5,5% (Steuerrecht) bei unverzinsten und ein entsprechend geringerer Zinssatz bei niedrig verzinsten Kapitalforderungen und Schulden anzunehmen ist.

Beispiel:

G verkauft am 15.10.2011 einen gebrauchten PKW zu einem vereinbarten Kaufpreis von 3.000,00 € an N.
Es wird vereinbart, dass der Kaufpreis in 20 monatlich gleichbleibenden Raten von 150,00 € zum 25. eines jeden Monats
bezahlt wird (erste Rate 25.10.2011, letzte Rate 25.05.2013). Zinsen werden nicht berechnet.

Der Kaufpreis von 3.000,00 € ist nun abzuzinsen.

Dazu ermitteln wir den Barwert. In diesem Beispiel wird dazu die Funktion BW aus Excel verwendet.

Wir benötigen zur Berechnung folgende Werte:

  1. Zins = 5,5% (lt. Steuerrecht)
  2. Zzr = 20 (Laufzeit – hier in Monaten)
  3. Rmz = -150,00 € (Rate – muss mit negativem Vorzeichen in die Formel)
  4. Zw = (bleibt leer, diese Angabe ist optional und wird für unser Beispiel nicht benötigt)
  5. F = 0 (optional – vorschüssig oder nachschüssig (wann ist die Zahlung fällig, am Anfang = 1, am Ende = 0))

Die Funktion lautet nun wie folgt:

=BW(5,5%/12;20;-150;0;0)

Die 5,5% teilen wir in der Formel durch 12, da es sich um den Jahreszins handelt.

Der Barwert beträgt also 2.860,35 €.

Kontierung:

vorausgesetzt der Bilanzstichtag ist jeweils der 31.12.

am 15.10.2011 – Darlehnsforderung an Verkaufserlös = 3.000,00 €

Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Barwert wird als Aufwand gebucht.

am 31.12.2011 – Abschreibung an Darlehnsforderung = 139,65 €

Dieser Betrag ist auf die Laufzeit des Darlehens zu verteilen. Der dabei auf das einzelne Jahr entfallende Teilbetrag ist erfolgswirksam dem Darlehen als Zugang zuzuschreiben.

am 31.12.2011 – Darlehnsforderung an Zuschreibung = 20,95 € (139,65 €/20*3)

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