Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen ab 2015

Zum 1.1.2015 muss bezüglich der Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen einiges an Neuregelungen beachtet werden.

Bisher wurde die Umsatzsteuer auf diese Leistungen im Land des Anbieters besteuert und abgeführt § 3a Abs.1 UStG. Ab 2015 wird nun die Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen in das Land abgeführt, in dem der Kunde (Privatperson) seinen Wohnsitz hat und es ist auch der Steuersatz aus diesem Land anzuwenden.


Warum werden diese Änderungen eingeführt?

Hintergrund der Regelung sind die  EU-Richtlinie 2008/8/EG vom 12. Februar 2008 und die EU-Durchführungsverordnung 1042/2013, vom 07.10.2013, welche ab dem Jahr 2015 nicht nur im deutschen Umsatzsteuergesetz, sondern in allen EU-Staaten umgesetzt werden.

Es soll damit verhindert werden, dass Unternehmen wie z.B. Amazon ihren Firmensitz in Länder mit günstigeren Steuersätzen verlagern. So zahlt Amazon (Firmensitz in Luxemburg) für digitale Bücher den dort geltenden reduzierten Steuersatz von 3%. Wäre der Firmensitz Deutschland, müssten 19% abgeführt werden, hier gilt im Gegensatz zu gedruckten Büchern nicht einmal der ermäßigte Steuersatz von 7%.


Wer ist nun betroffen und welche elektronischen Leistungen sind gemeint?

Sie sind als Unternehmer ersteinmal nur davon betroffen, wenn Sie elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen ausführen. Dann bewegen Sie sich auf dem sogenannten B2C Markt (Business to Consumer). Erbringen Sie die Leistungen B2B (Business to Business), also an andere Unternehmen, gelten die Regelungen nicht.

Ihre Leistung muss auf dem elektronischen Weg erbracht worden sein. Wenn ein Kunde also über das Internet eine CD oder Software bei Ihnen bestellt und Sie schicken Ihm diese per Datenträger, so wurde die Leistung nicht auf elektronischem Wege erbracht.

Zu den von der Regel betroffenen Leistungen gehören entsprechend Punkt 3a.10 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE):

  • Software-Downloads
  • E-Books, Musik- & Film-Downloads
  • Kostenpflichtige Communities
  • SaaS, z.B. Online-Tools
  • Onlinespiele
  • Webhosting
  • Webdesign, SEO & Onlinemarketing
  • Streaming
  • Online-Recherchedienste

sowie

  • sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation,
  • Rundfunk- und Fernsehleistungen

Weiterhin ist zu beachten, verkaufen Sie zum Beispiel auf einer Plattform ein von Ihnen geschriebenes E-Book und Sie treten auf dieser Plattform als Verkäufer auf, so sind Sie von der Regelung betroffen.

Haben Sie eine App programmiert und vertreiben diese im App Store oder im Google Play Store, dann trifft für Sie diese Regelung nicht zu. Denn hier sind Apple oder Google die Verkäufer.


Sind nur EU-Länder betroffen?

Das könnte man annehmen, da hier ja eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Aber es sind alle Länder auch außerhalb der EU betroffen. Sie können hier ein entsprechendes Beispiel nachlesen (Beispiel 44). Die EU kann nicht die Regeln für andere Länder aufstellen, aber bestimmen wo der Ort der Leistung für die Händler in der EU ist. Das weitere Regeln Doppelbesteuerungsabkommen.


Wie melden und zahlen betrfoffene Unternehmen die Umsatzsteuer?

Der Unternehmer hat hier 2 Möglichkeiten:

  1. er meldet die Steuer in jedem betreffenden Land an und überweist diese an die entsprechend zuständige Behörde
  2. oder er nutzt das extra für die Neuregelung eingerichtete “Mini-One-Stop-Shop”-Verfahren (MOSS) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Deutschland. Dieses wird als vereinfachtes Besteuerungsverfahren eingeführt (§ 18 h UStG).

Der Unternehmer hat bei der zweiten Variante den Vorteil, dass er sich eben nicht in jedem EU-Mitgliedsland registrieren lassen und dort die Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungen abführen muss. Er muß sich, vorausgesetzt der Firmensitz ist Deutschland, jedoch vor dem Beginn des Besteuerungszeitraums

  • beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz
  • durch Datenfernübertragung nach der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung anmelden.

Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, für 2015 muss man sich also vor dem 1.1.2015 angemeldet haben. Diese Anmeldung gilt für alle EU-Länder, in denen der Unternehmer weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte hat. Sie endet mit dem ebenfalls auf elektronischem Wege angezeigten Widerruf, der auch vor Beginn des Besteuerungszeitraumes erfolgen muss.

Die für das Verfahren vorgesehene Umsatzsteuererklärung muss beim BZSt bis zum 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums mit amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Der Unternehmer zahlt die Steuerschuld auch an das Bundeszentralamt für Steuern, welches die Zahlung auf die betreffenden Staaten verteilt. Auch wenn keine die Richtlinie betreffenden Umsätze erzielt wurden, ist die Erklärung pünktlich abzugeben.


Weitere Folgen

Gerade kleinere Unternehmen werden durch diese Änderungen schwer belastet. Der Online-Shop des Unternehmers muss jetzt nämlich einiges mehr leisten.

  1. Da ja nun der Steuersatz des Wohnortes des Kunden gilt, muss der Shop nach der Eingabe des Wohnortes den korrekten Preis mit der entsprechenden Steuer Bild zum Beitrag Umsatzsteuer bei elektronischen Dienstleistungenanzeigen. Dieses würde allerdings zur Abmahnung führen, wenn der Kunde erst den korrekten Preis mit Steuer während der Bestellung sieht. Der Kunde muss vom Shop also von Beginn an die Preise seines Landes sehen.
  2. Ist der Kunde ein Unternehmer, kann er die Leistung ja für sein Unternehmen verwenden oder eben nicht. Dieses ist jetz für die Frage der Steuerschuld interessant und muss vom Shop abgefragt und verarbeitet werden.
    1. Ist das Unternehmen Endverbraucher, dann ist zwingend das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden § 3a Abs. 2 UStG, wobei der Kunde die Steuer schuldet und der Leistungserbringer eine Netto-Rechnung ausstellt. Es wird die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung erforderlich.
    2. Wird die Leistung nicht für das Unternehmen verwendet, so greift § 3a Abs. 5 UStG für Privatpersonen und die Umsätze gehören zur Neuregelung.
  3. Der Unternehmer muss in seinem Shop sämtliche Steuersätze der Länder und die Sonderregeln für eventuelle Ermäßigungen bei bestimmten Leistungen verarbeiten.
  4. Kunden könnten versuchen durch falsche Angaben zum Wohnort einen niedrigeren Preis zu erzielen.

Die Frage wird sein, ob sich bei solch immensen Mehraufwendungen kleinere Unternehmen nicht auf Inlandsgeschäfte beschränken werden.

Adobe Photoshop – aus einem 2D Bild ein 3D Bild erstellen

Ich zeige in diesem Video wie man aus einem 2D BILD ein 3D BILD erstellen kann. Dabei wenden wir das Aufblasen Werkzeug auf eine zuvor erstellte 3D Extrusion an. Danach richten wir das Objekt entsprechend aus. Zum Schluss versehen wir das Ganze noch mit dem richtigen Licht.

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Umsatzsteuer

Einige Fragen und Antworten zur Umsatzsteuer!Bild zum Artikel Umsatzsteuer

Was im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer auch immer abgeführt, abgezogen oder weitergereicht wird, so bleibt am Ende übrig, das der Endverbraucher eines Guts oder einer Dienstleistung das gesamte Umsatzsteueraufkommen zahlt.

Der Normal-Steuersatz beträgt 19 Prozent. Bestimmte Leistungen werden gemäß § 12 Abs. 2 UStG mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert oder sind nach § 4 UStG steuerbefreit.

Der Normalsatz von 19 Prozent gilt seit 1. Januar 2007 und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent findet seit 1. Juli 1983 Anwendung.


Was ist überhaupt die Umsatzsteuer?

  • Die Umsatzsteuer ist der Höhe nach die bedeutendste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden.
  • Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn im Inland eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware gegen Entgelt geliefert wurde.
  • Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuerarten, das ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Steuern, die an Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Steuergegenstand ist ein Verkehrsakt.
  • Unternehmer können die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, wenn sie die mit Umsatzsteuer belasteten Güter und Leistungen für unternehmerische Zwecke einsetzen. Mit dem Vorsteuerabzug wird ihnen die Umsatzsteuer zurück gezahlt. Im Gegenzug sind Unternehmer jedoch verpflichtet auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierfür und für den Vorsteuerabzug müssen Unternehmer jährlich eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer abzüglich der vereinnahmten Vorsteuer an das Finanzamt zahlen.
  • Private Verbraucher sowie öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der Umsatzsteuer belastet.
  • Der Normal-Steuersatz beträgt derzeit 19 Prozent. Für bestimmte Umsätze gibt es eine Steuerbefreiung (§ 4 UStG) oder einen ermäßigten Steuersatz von z. B. 7 Prozent. Sonderformen sind Mischsteuersätze, Innergemeinschaftlicher Erwerb und die Regelungen nach dem Ursprungslandprinzip.
  • Bemessungsrundlage für die Umsatzsteuer ist das für die Lieferung oder Leistung vereinnahmte Entgelt.
  • Von der Umsatzsteuer können Kleinunternehmer befreit werden. Zudem sind bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte) von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.

Wann muss die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlt werden?

  • Dazu muss der Unternehmer monatlich (wenn im vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro Steuern angefallen sind) oder vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Der § 18 UStG bildet die gesetzliche Grundlage.
  • In dieser wird die bereits angefallene Umsatzsteuer an das Finanzamt gemeldet und dann abgeführt.
  • Die USt-Voranmeldung muss nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten.
  • Wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).
  • Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
  • Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Gunsten des Unternehmers von mehr als 7 500 Euro ergibt, so kann er statt des quartalsweisen den monatlichen Voranmeldezeitraum wählen. In diesem Fall hat der Unternehmer bis zum 10. Februar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung für den ersten Kalendermonat abzugeben. Die Ausübung des Wahlrechts bindet den Unternehmer für dieses Kalenderjahr.
  • Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Voranmeldung für den Januar ist also spätestens am 10. Februar abzugeben.
  • Die Dauerfristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

Was kann von der an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen werden?

Grundsätzlich kann der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld die an Vorunternehmer oder Eingangszollstellen bzw. Finanzämter entrichtete Umsatzsteuer (sog. Vorsteuer) abziehen. Dadurch unterliegt im Ergebnis nur seine eigene, zusätzliche Wertschöpfung der Umsatzsteuer. Auf diese Betrachtungsweise geht die Bezeichnung „Mehrwertsteuer“ für die Umsatzsteuer zurück.

Der Vorsteuerabzug ist nur von Unternehmern und für Rechnungen, welche allen Anforderungen der §§ 14 ff. UStG genügen möglich.

Was passiert wenn versehentlich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde?

  • Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. Man spricht hier vom unberechtigten Steuerausweis. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.
  • Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem Umsatzsteuergesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen, so wird auch der Mehrbetrag fällig. Hier liegt ein unrichtiger Steuerausweis vor.

Sowohl beim unrichtigen, als auch beim unberechtigten Steuerausweis kann mit der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Berichtigung vorgenommen werden.

Welche Kontrollen werden bezüglich der Umsatzsteuer durchgeführt?

Die Amtsträger der Finanzbehörde können ohne vorherige Ankündigung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben betreten, um Sachverhalte festzustellen die für die Umsatzbesteuerung relevant sind. Allerdings nur während der Geschäfts- und Arbeitszeiten.

Gegen den Willen des Inhabers dürfen dessen Wohnräume nur zur Verhütung dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.

Man ist verpflichtet auf Verlangen der Amtsträger Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden, welche die Umsatzsteuer betreffen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.

Diese Kontrollen werden als Umsatzsteuer-Nachschau bezeichnet und sind in § 27b UStG geregelt.


Adobe Photoshop: 3D Schraube erstellen

In diesem Film werden wir eine 3D Schraube erstellen. Ich erläutere verschiedene Werkzeuge und Einstellungsmöglichkeiten. Wir werden den erstellten Objekten Texturen, Glanzeffekte und Spiegelungen zuweisen. Abschließend fügen wir noch einen Hintergrund hinzu, positionieren unser 3D Objekt und blenden die 3D Extras aus.

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Adobe Photoshop: 3D Objekten Texturen hinzufügen

Dieses Video bildet nun den dritten und letzten Teil, indem wir den 3D Objekten Texturen hinzufügen. Die im zweiten Teil erstellten 3D Modelle einer Tischplatte, einer Weinflasche und eines Weinglases erhalten jetzt ihr finales Aussehen. Ich zeige wie man die Weinflasche punktuell transparent gestaltet, grün einfärbt und mit einem Etikett versieht. Das Weinglas wird mit einer Textur versehen, die es kostenlos zum Download gibt. Und unsere Tischplatte erhält eine Holzmaserung, mit einer Spiegelung und Glanzeffekten. Außerdem werden wir noch den Lichteinfall beeinflussen und damit den Schattenwurf der Objekte.

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Adobe Photoshop: 3D Objekte erstellen

Dieses ist der zweite Film zum Thema 3D Objekte erstellen. Das Ganze in Adobe Photoshop. Hier erstellen wir nun 3D Modelle einer Tischplatte, einer Weinflasche und eines Weinglases. Ich zeige wie man diese einzelnen Objekte auf eine 3D Ebene zusammenführt und sie anschließend im Raum, welchen wir im ersten Teil erstellt haben, ausrichten kann.

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Adobe Photoshop: einen Raum erstellen

In diesem Film zu Adobe Photoshop zeige ich, wie man schnell und einfach einen Raum erstellen kann. Für den Fußboden werden Holzdielen erstellt, welche perspektivisch verzerrt werden. Bei der Wand für den Hintergrund wird eine einfache Textur verwendet. Anschließend wird auf der Wand im Hintergrund noch ein kleiner Schatten erstellt, der das Ganze etwas natürlicher wirken lässt.

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Adobe Photoshop: 3D Zahnrad

In diesem Film zu Adobe Photoshop zeige ich, wie man ein 3D Zahnrad erstellen kann. Die Einstellungsmöglichkeiten für 3D Objekte in Photoshop sind sehr umfangreich. In diesem Video werden nur ein paar von diesen verwendet. Es wird eine Kappe erstellt, gerichtetes Licht verwendet, Texturen werden entfernt und weitere verschiedene Einstellungen vorgenommen.

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Adobe Illustrator – Organische Form

Hier nun das dritte Video zum Thema Organische Form. Diese Form stellt nun eine Kugel mit Dellen und Beulen dar. Außerdem sind eine Art Tentakeln mit entsprechenden Schatten zu sehen. Für diese Form wurden Farbverläufe, das Gitterwerkzeug und das Zeichenstiftwerkzeug verwendet.

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Adobe Illustrator – Organische Form Ausschnitt

Hier kommt nun das zweite Video zum Thema Organische Form. Diese Form stellt nun eine Kugel mit einem Ausschnitt dar. Ich habe den 3D-Effekt Kreiseln verwendet, verschiedene Farbverläufe und einen Bildpinsel.

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