Buchführungspflicht

Die Buchführungspflicht – Wer muss bilanzieren?

    • Alle Kaufleute, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben.
    • Nicht-Kaufleute, die
      1. einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro oder
      2. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Kalenderjahr erzielen
    • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und AG); sie gelten immer als Kaufleute.
    • Personengesellschaften wie z.B. Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft

Ausnahme:

Einzelkaufleute, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zum Stichtag

    • einen Umsatz von nicht mehr als 500.000 Euro und
    • einen Gewinn von nicht mehr als 50.000 Euro erzielen

Für freiberuflich Tätige besteht keine Bilanzierungspflicht.

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